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Sehr geehrte, liebe SprecherInnen der Sektionen/Komitees der deutschen, österreichischen und schweizerischen Gesellschaften für Soziologie,

Die Vorstände von ÖGS und DGS bitten die Sektionen der Fachgesellschaften darum, Sektionsveranstaltungen jeweils in Kooperation mit der ›Schwestersektion‹ bzw. den Schwestersektionen zu veranstalten. Obwohl die Organisation des Kongresses bei DGS und ÖGS liegt, sind die Schweizer Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich und ausdrücklich zur Beteiligung eingeladen. Jede dieser Zwei- bzw. Dreiländer-Sektionskooperationen kann eine Veranstaltung ausrichten. Sektionen, die kein Pendant haben, dürfen die Veranstaltung alleine ausrichten oder sich Kooperationspartner/innen frei wählen. Um Ihnen ein Beispiel zu geben: Die Sektion Rechtssoziologie der DGS richtet eine Veranstaltung gemeinsam mit der Sektion Recht und Gesellschaft der ÖGS und dem Komitee Rechtssoziologie und Rechtswirklichkeitsforschung der SGS aus. Die Sektion Drogenforschung der ÖGS richtet bei Interesse eine eigene Veranstaltung aus oder sucht sich eine Kooperationspartnerin, ebenso die Sektion Alter(n) und Gesellschaft der DGS. Angehängt finden Sie eine Übersicht über alle Sektionen und ihre Pendants aus den Nachbarländern. Es zeichnen grundsätzlich zwei Personen für die Organisation verantwortlich (jedoch keinesfalls mehr als drei), idealerweise aus verschiedenen Ländern. Organisator/innen müssen nicht die Sprecher/innen der Sektionen sein.

DGS-Sektionen und Ansprechpartner/innen: https://soziologie.de/sektionen

ÖGS-Sektionen und Ansprechpartner/innen: https://oegs.ac.at/sektionen/

SGS-Forschungskomitees und Ansprechpartner/innen: https://www.sgs-sss.ch/de/forschungskomitees/